Wie sich die Ermittlung der Ergebnisse für die Praxis zusammensetzen kann, könnt ihr den beiden separaten Beiträgen entnehmen.
Die Berechnung des Gesamtergebnisses für die AP Teil 1 erfolgt folgendermaßen:
1 2 3 4
Schriftliche Aufgaben Teil A 100 x 0,25 = 25 Punkte Schriftliche Aufgaben Teil B 100 x 0,25 = 25 Punkte Arbeitsaufgabe 100 x 0,50 = 50 Punkte
Die Berechnung des Gesamtergebnisses für die AP Teil 2 erfolgt folgendermaßen:
1 2 3 4
Systementwurf 100 x 0,20 = 20 Punkte Funktions- und Systemanalyse 100 x 0,20 = 20 Punkte WiSo 100 x 0,10 = 10 Punkte Arbeitsauftrag 100 x 0,50 = 50 Punkte
Somit sind in jedem Prüfungsteil für sich jeweils maximal 100 Punkte erreichbar. Das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird aus den Ergebnissen der beiden Teile der gestreckten Abschlussprüfung wie folgt ermittelt:
1 2
Teil 1 Gesamt 100 x 0,40 = 40 Punkte Teil 2 Gesamt 100 x 0,60 = 60 Punkte
Für das Bestehen der Abschlussprüfung gelten folgende Kriterien:
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Kriterium Bewertung Punkte Gesamtergebnis ausreichend oder besser >= 50 (40% AP1 / 60% AP2)
AP2 Praxis ausreichend oder besser >= 50
AP2 Theorie gesamt ausreichend oder besser >= 50 (40% Systementwurf, 40% Funktions- und Systemanalyse, 20% WiSo)
Davon: Zwei Fächer ausreichend oder besser >= 50 Kein Fach ungenügend <= 29
Mündliche Ergänzungsprüfung
Für den Fall, dass die Theorienoten nicht den Anforderungen entsprechen (nicht bestanden), jedoch durch die mündliche Ergänzungsprüfung ein Bestehen möglich ist, dann wird in dem entsprechenden Fach so gerechnet:
1
(Ergebnis der Theorieprüfung x 2 + Ergebnis Mündliche Ergänzungsprüfung)/3
Die Zulassung zur Mündlichen Ergänzungsprüfung und die entsprechende Einladung erfolgen durch die IHK.
[align=center]"Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger." Kurt Tucholsky[/align]