Ein Gerät der SK II darf mit einer Schuko-Anschlussleitung betrieben werden. Der Schutzleiter muss im Stecker angeschlossen sein und muss bis ins Gerät geführt werden, wird dort aber nicht angeschlossen.
Und nun?
[align=center]"Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger." Kurt Tucholsky[/align]
Zitat von Gast Ein Gerät der SK II darf mit einer Schuko-Anschlussleitung betrieben werden. Der Schutzleiter muss im Stecker angeschlossen sein und muss bis ins Gerät geführt werden, wird dort aber nicht angeschlossen.
Und nun?
Genau dieses Problem hatte ich auch, rein die Angabe des Steckers hat gar nichts auszusagen. Bohrmaschine mit Schuko Stecker ist auch nicht Schutzklasse 1, da der Schutzleiter nicht angschlossen wird. :@
Also bei uns lief es an sich auch relativ gelassen. Die Ersten (mich eingeschlossen) waren bereits nach ca. 45 Minuten fertig. Bis auf Leichtsinnsfehler bin ich mit meiner Leistung absolut zufrieden!
Zitat von Bav Genau dieses Problem hatte ich auch, rein die Angabe des Steckers hat gar nichts auszusagen. Bohrmaschine mit Schuko Stecker ist auch nicht Schutzklasse 1, da der Schutzleiter nicht angschlossen wird. :@
Ich habe mit Onkel Horscht die Fragestellung auch schon diskutiert. In meinen Augen ist die Fragestellung inkl. des Schaltplanes nicht ausreichend, um eindeutig auf SK I oder SK II zu schließen. Ich kenne die "richtige" Antwort laut Lösungsschablone auch nicht. Ich vermute mal, dass der Ersteller der Frage mit dem Schuko-Stecker die Prüflinge auf SK I lenken wollte, um dann ätsch zu rufen - den PE kann man ja nirgends anschliessen - reingefallen - SK II ...
Und dass das Gerät für die SK II eine hinreichende verstärkte oder doppelte Isolierung besitzt, kann man nicht ersehen (noch könnte es ein Azubi richtig einschätzen).
Gast
[align=center]"Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger." Kurt Tucholsky[/align]