§ 31 Bestehensregelung (1) Für die in dieser Verordnung genannten Ausbildungsberufe gelten jeweils die in den nachfolgenden Absätzen aufgeführten Bestehensregelungen. (2) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Abschlussprüfung mit 40 Prozent und Teil 2 der Abschluss- prüfung mit 60 Prozent gewichtet. (3) Bei der Ermittlung des Ergebnisses von Teil 2 der Abschlussprüfung sind der Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit 50 Prozent, die Prüfungsbereiche Systementwurf sowie Funktions- und Systemanalyse mit je 20 Prozent und der Prüfungs- bereich Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent zu gewichten. (4) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn 1. im Gesamtergebnis nach Absatz 2 sowie 2. im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag und 3. im Gesamtergebnis der Prüfungsbereiche Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei der Prüfungsbereiche nach Nummer 3 müssen mindestens ausreichende Leistungen, in dem dritten Prüfungsbereich nach Nummer 3 dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein. (5) Die Prüfungsbereiche Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde sind auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
[align=center]"Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger." Kurt Tucholsky[/align]
Guten Morgen, wenn man Abschlussprüfung Teil 2 eine von der Prüfungen F&A, SE und Wiso eine 5 und beiden anderen eine 3. Hat man die Theorie bestanden?
Zitat von Dounia Guten Morgen, wenn man Abschlussprüfung Teil 2 eine von der Prüfungen F&A, SE und Wiso eine 5 und beiden anderen eine 3. Hat man die Theorie bestanden?
Nein, da man in allen Teilen mindestens eine 4 erreichen muss. Ansonsten gehts zur mündlichen Ergänzungsprüfung.
Zitat von Dounia Guten Morgen, wenn man Abschlussprüfung Teil 2 eine von der Prüfungen F&A, SE und Wiso eine 5 und beiden anderen eine 3. Hat man die Theorie bestanden?
Nein, da man in allen Teilen mindestens eine 4 erreichen muss. Ansonsten gehts zur mündlichen Ergänzungsprüfung.
Bei der mündlichen Ergänzungsprüfung wird über den Teil wo man eine 5 hat
Zitat von Dounia Guten Morgen, wenn man Abschlussprüfung Teil 2 eine von der Prüfungen F&A, SE und Wiso eine 5 und beiden anderen eine 3. Hat man die Theorie bestanden?
Nein, da man in allen Teilen mindestens eine 4 erreichen muss. Ansonsten gehts zur mündlichen Ergänzungsprüfung.
Bei der mündlichen Ergänzungsprüfung wird über den Teil wo man eine 5 hat
Man muss in zwei der 3 Prüfungsbereiche mindestens eine 4 haben und in dem anderen keine 6 und die Gesamtnote darf nicht schlechter sein als eine 4.
Hallo wann erfährt man denn sein ergebnis, denn an der praktischen prüfung wurde es uns beiden nicht gesagt, lief super, theorie hab ich 82 prozent, und meine arbeit bezhalt mich trotzdem als azubi nur weil sie nichts schriftliches haben und ich dasgleiche arbeiten muss wie jeder andere elektroniker, was kann ich tun bitte helft mir
nein, die haben das weder angeguckt noch kontrolliert oder sonst was, haben es am ende abgegeben, dann durften wir gehen aber wie gesagt fachgespräch und alles lief wirklich super. wir haben gefragt ob es keine bestätigung gäbe die aussagt das wir zumindest bestanden haben, dann meinte er ne denn er hat es ja noned mal angeschaut oder so . Kommen aus Bayern.