Hups [eek] Völlig verplant habe ich gerade mein Post gelöscht mit der Frage nach Hobbys Vielleicht kann man den wieder herstellen Ansonsten wollte ich nur Fragen was ihr so an Hobbys habt, und ob das auch so einseitige Hobbys bei euch in der klasse sind? Ich kann da ja mal von mir etwas erzählen Hobbytechnisch zocke ich etwas Hauptsächlich CS:GO Langsam wieder mit Sport anfangen (was durch die Ausbildung gelitten hat) und nebenbei den Körper mit Nadel und Tinte verzieren lassen
[align=center]Man hat mich und Batman noch nie in einem raum gesehen... Mit Chubaka auch nicht... Mysteriös![/align]
Hohoho Der Weihnachtsblumii wünscht euch alles Frohe Weihnachten Noch ein Jahr länger VW und wir hätten uns zukünftig an Weihnachten sonnen können [cool] Aber egal!!! Frohe Weihnachten euch alles man hört sich ja wahrscheinlich nach der Prüfung nicht mehr. PS: Bermuda Shorts zu Weihnachten haben stiel
[align=center]Man hat mich und Batman noch nie in einem raum gesehen... Mit Chubaka auch nicht... Mysteriös![/align]
Haben schon alle betreffende Azubis die Hosen voll?
Hobbymäßig spiele ich auch am Computer und am Klavier. Habe nach der Ausbildung vor beim Fitness mitzumachen und evt. wieder meinen Kampfsport aufzunehmen.
Faulenzer 1: "Was machst'n heute?" Faulenzer 2: "Nix." Faulenzer 1: "Haste doch gestern schon." Faulenzer 2: "Bin nicht fertig geworden."
Hallo Hallo sind hier noch andere HiFi begeisterte? Ich baue für mein Leben gern Anlagen und steck auch so ziemlich all mein Geld hinein xD Dafür kann sich meine 7.1 definitiv sehen lassen alle FQ-Weichen natürlich Analog und selbst berechnet Mein nächstes Projekt wird es wohl einen Verstärker selbst zu entwickeln... sobald genug Geld zum testen und herumprobieren da ist )
Ich soll für die Schule etwas über Netzwerktechnik rausfinden..unter anderem auch die Biegeradien von Cat und LWL Kabeln...Im Netz finde ich bis jetzt nix hilfreiches, kann mir eventuell jemand von euch weiter helfen ?
Wenn man von Biegeradius spricht, meint man immer den kleinstmöglichen Biegeradius.
Bei Lichtwellenleitern liegen die Herstellerangaben für den minimalen Biegeradius, den Minimum Bend Radius, beim zehnfachen Außendurchmesser des LwL-Kabels. Nach dieser Faustformel hat beispielsweise ein Lichtwellenleiter mit einem Außendurchmesser von 5 mm einen Biegeradius von ca. 5 cm.
Anders ist es bei Koaxialkabeln. Hier ist der Biegeradius abhängig von der Art der Schirmung. Für einfach geschirmte Koaxialkabel gilt der 5-fache Kabeldurchmesser, bei doppelt geschirmten der 10-fache.
In der EN-Kabelnorm wird ein niedrigerer Wert angegeben, der dem 4-fachen Wert des Kabeldurchmessers entspricht.
Zitat von Onkel_Horscht Wenn man von Biegeradius spricht, meint man immer den kleinstmöglichen Biegeradius.
Bei Lichtwellenleitern liegen die Herstellerangaben für den minimalen Biegeradius, den Minimum Bend Radius, beim zehnfachen Außendurchmesser des LwL-Kabels. Nach dieser Faustformel hat beispielsweise ein Lichtwellenleiter mit einem Außendurchmesser von 5 mm einen Biegeradius von ca. 5 cm.
Anders ist es bei Koaxialkabeln. Hier ist der Biegeradius abhängig von der Art der Schirmung. Für einfach geschirmte Koaxialkabel gilt der 5-fache Kabeldurchmesser, bei doppelt geschirmten der 10-fache.
In der EN-Kabelnorm wird ein niedrigerer Wert angegeben, der dem 4-fachen Wert des Kabeldurchmessers entspricht.
Danke für die schnelle Antwort,
Was würden denn für Probleme auftreten wenn man den Biegeradius übersteigt ? Außer das die Dämpfung denn zunimmt.
Zitat von Onkel_Horscht Wenn man von Biegeradius spricht, meint man immer den kleinstmöglichen Biegeradius.
Bei Lichtwellenleitern liegen die Herstellerangaben für den minimalen Biegeradius, den Minimum Bend Radius, beim zehnfachen Außendurchmesser des LwL-Kabels. Nach dieser Faustformel hat beispielsweise ein Lichtwellenleiter mit einem Außendurchmesser von 5 mm einen Biegeradius von ca. 5 cm.
Anders ist es bei Koaxialkabeln. Hier ist der Biegeradius abhängig von der Art der Schirmung. Für einfach geschirmte Koaxialkabel gilt der 5-fache Kabeldurchmesser, bei doppelt geschirmten der 10-fache.
In der EN-Kabelnorm wird ein niedrigerer Wert angegeben, der dem 4-fachen Wert des Kabeldurchmessers entspricht.
Danke für die schnelle Antwort,
Was würden denn für Probleme auftreten wenn man den Biegeradius übersteigt ? Außer das die Dämpfung denn zunimmt.
Zitat von Onkel_Horscht Wenn man von Biegeradius spricht, meint man immer den kleinstmöglichen Biegeradius.
Bei Lichtwellenleitern liegen die Herstellerangaben für den minimalen Biegeradius, den Minimum Bend Radius, beim zehnfachen Außendurchmesser des LwL-Kabels. Nach dieser Faustformel hat beispielsweise ein Lichtwellenleiter mit einem Außendurchmesser von 5 mm einen Biegeradius von ca. 5 cm.
Anders ist es bei Koaxialkabeln. Hier ist der Biegeradius abhängig von der Art der Schirmung. Für einfach geschirmte Koaxialkabel gilt der 5-fache Kabeldurchmesser, bei doppelt geschirmten der 10-fache.
In der EN-Kabelnorm wird ein niedrigerer Wert angegeben, der dem 4-fachen Wert des Kabeldurchmessers entspricht.
Danke für die schnelle Antwort,
Was würden denn für Probleme auftreten wenn man den Biegeradius übersteigt ? Außer das die Dämpfung denn zunimmt.
Na das ist ja schon die Begründung, im schlimmsten Fall brechen die LWL
Da Onkel_Horscht inzwischen von uns gegangen ist muss ich wohl hier weiter machen.
1. Richtwerte, Faustformeln etc. sind gut und schön, aber letztlich sind die Angaben des Herstellers (Datenblatt) maßgebend. Denn nur der Hersteller kennt den Aufbau seiner Kabel, die Eigenschaften der verwendeten Materialien für Mantel, Isolation, Stützstrukturen etc. wirklich genau. 2. Wer mal mit Piezosensoren für die Schwingungsmesstechnik und über Koaxkabel angeschlossenen Ladungsverstärkern zu tun hatte, der weiß, wie z.B. durch Biegung des Kabels oder Druck darauf es zu Ladungsverschiebungen und Verfälschung von Messergebnissen kommt. 3. LWL: Ehe die Glasfaser bricht kommt das eigentliche Problem: bending loss (Biegeverluste). Aber auich hier gibt es nicht _den_ minimalen Biegeradius. Für Anwendungen z.B. im Bereich FTTH gibt es mittlerweile Low-Bending Fasern, die Biegeradien von unter 10 mm ohne nennenswerte Verluste erlauben.
[align=center]"Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger." Kurt Tucholsky[/align]
Ich stöberte gerade nochmal durch die BGR A3 und mir ist bezüglich der Situation in meinem Betrieb etwas aufgefallen bzw. so etwas in vielen Betrieben der Fall sein kann. Unter Punkt 2. Begriffsbestimmungen habe ich mir die Definition für den Arbeitsverantwortlichen durchgelesen
Zitat: "Arbeitsverantwortlicher ist eine Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeiten zu tragen. Erforderlichenfalls kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen übertragen werden."
So, wenn jetzt also unser Bereichsleiter hergeht und gibt jetzt meinem Ausbilder oder mir eine Anweisung (bspw., dass man ein Gerät aufschrauben soll um etwas nachzusehen, eventuell was zu reparieren) ist er dazu überhaupt in der Lage wenn er rein vom Fachbereich: "Elektrotechnik" keine Ahnung hat (es nicht gelernt hat). Den schon allein die Verantwortung wäre ja nicht gegeben was Sicherheitsbestimmungen an geht auf die er denjenigen hinweisen kann. Klar wenn der, der die Arbeit ausführt den Fachbereich berufsmäßig abdeckt weil er vielleicht sogar noch seinen Meister darin gemacht hat, wäre das stillschweigend kein Ding?, da derjenige sich mit den Bestimmungen und Gefahren auskennt. Ein Quereinsteiger aber, der den Themenbereich nur teilweise abgehandelt bekommen hat jedoch nicht zwingend; kommt darauf an welche Anlage bzw. das Gerät. Wenn es blöd kommt kann doch dann der Bereichsleiter möglicherweise für 7 Jahre in den Knast kommen oder nicht? Es wird also eig. eine zusätzliche Fachkraft, die dazu befähigt ist die Situation einschätzen zu können, benötigt, wenn eine höhere Instanz jetzt speziell einem Mitarbeiter eine Anweisung gibt (also auf direktem Wege). Wenn jedoch ein Mitarbeiter die Anweisung vom Bereichsleiter bekommen hat und dieser Mitarbeiter (der den dazu benötigten Fachbereich berufstechnisch abdeckt) einem anderen Mitarbeiter die Aufgabe zuteilt ist das in Ordnung oder wie seht ihr das?
Ich stöberte gerade nochmal durch die BGR A3 und mir ist bezüglich der Situation in meinem Betrieb etwas aufgefallen bzw. so etwas in vielen Betrieben der Fall sein kann. Unter Punkt 2. Begriffsbestimmungen habe ich mir die Definition für den Arbeitsverantwortlichen durchgelesen
Zitat: "Arbeitsverantwortlicher ist eine Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeiten zu tragen. Erforderlichenfalls kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen übertragen werden."
Aus Raider wird jetzt Twix, … sonst ändert sich nix. Und aus BGR A3 wird jetzt DGUV Regel 103-011, sonst ändert sich nix. Ist jetzt aber schon über 10 Jahre her.
Erst mal gehts da um Arbeiten unter Spannung, also nicht nur mal ein Gerät aufschrauben und Staub rauspusten.
Du hast leider inhaltlich bei der Begriffsdefinition aufgehört zu lesen, denn deine Fragen beantwortet eigentlich der Abschnitt 3 bzw. die Beispiele im Anhang.
So wird auch der Arbeitverantwortliche spezifiziert: 3.1.4.3 Arbeitsverantwortlicher Der Arbeitsverantwortliche muss Elektrofachkraft sein, die Grundsätze für Arbeiten unter Spannung nach Abschnitt 3.1 kennen und über eine Berechtigung für die durchzuführenden Arbeiten (Spezialausbildung) verfügen. Er muss die Befähigung der von ihm eingesetzten Mitarbeiter kennen.