100 Punkte bedeutet eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung und nicht durchschnittliche Leistung. Wer 100 Punkte erreichen will, der muss halt etwas mehr können als die Masse. Übrigens ist das nicht reine Mathematik, sondern nur angewandte Mathematik. Die Formeln stehen normalerweise im Tabellenbuch, Mathe ist nur das Werkzeug.
[align=center]"Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger." Kurt Tucholsky[/align]
In meinem Tabellenbuch ist die Dämpfung mit der Formel angegeben:
au = 20 * lg U1/U2 dB
& die Verstärkung mit:
vu =20 * lg U2/U1 dB.
Also kann mit Hilfe meines Tabellenbuches nicht das gleiche rauskommen, da U2/U1 nicht gleich U1/U2 ist. Ich Benutze das Tabellenbuch von Friedrich.
Aber genau, 62 dB ist die richtige Lösung.
OT: Ich finde aber ebenfalls das die Prüfung 2015/2016 völlig übertrieben war von den Anforderungen, vor allem im Bereich Systementwurf mit dem ADMUX Register.
Zitat von ShindyBLU In meinem Tabellenbuch ist die Dämpfung mit der Formel angegeben:
au = 20 * lg U1/U2 dB
& die Verstärkung mit:
vu =20 * lg U2/U1 dB.
Also kann mit Hilfe meines Tabellenbuches nicht das gleiche rauskommen, da U2/U1 nicht gleich U1/U2 ist. Ich Benutze das Tabellenbuch von Friedrich.
Aber genau, 62 dB ist die richtige Lösung.
Ob nun der Friederich oder Westermännchen, die Formeln sind ja für Dämpfungsmaß und Verstärkungsmaß genau wie das Ohmsche Gesetz überall gleich. Es hat auch niemand behauptet, dass au gleich vu ist; allerdings ist der Betrag bei gleichen Werten von U1 und U2 gleich und nur die Vorzeichen unterscheiden sich. Das heißt, dass au = -vu ist. Kann man sich auch an Hand der Logarithmengesetze (heute wohl Stoff Klasse 9 oder 10) herleiten. Wenn man die beiden Spannungen vertauscht hat, so erhält man halt -62 dB; da negative Werte nicht bei den Lösungen dabei waren, stösst man spätestens jetzt auf den Fehler - muss aber nicht nochmal den Taschenrechner zur Hand nehmen. Und wer im Hinterkopf hat, dass sich die Ausgangsspannung pro 20 dB auf je ein Zehntel reduziert (d.h. bei einem Dämpfungsmaß von 60 dB ist U2=0,001* U1), der muss nicht mal zum Taschenrechner greifen, da keine andere Lösung auch nur in die Nähe für das Verhältnis von U1/U2 kommt; das ist aber nur der Weg für Faule.
ZitatOT: Ich finde aber ebenfalls das die Prüfung 2015/2016 völlig übertrieben war von den Anforderungen, vor allem im Bereich Systementwurf mit dem ADMUX Register.
Mit den Aufgaben kann man es auch wie bei Fisherman's Friend sehen:"Sind sie zu stark, bist Du zu schwach." Irgendwie habe ich das Gefühl, dass manchmal die falschen (Wunsch-)Vorstellungen vom Beruf und den Ausbildungsinhalten bestehen. Und wenn ich mal die Prüfungen der letzten >15 Jahre so anschaue (insbesondere den Kommunikationselektroniker vor der Neuordnung der Berufe), da kann ich nur feststellen, dass die heutigen Anforderungen in den Prüfungen gegenüber früher drastisch gesunken sind.
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Man kann den Spieß aber auch umdrehen: Warum nur dasitzen und hoffen alles aufzusaugen, wie ein Schwamm, wenn man auch selbst etwas machen kann? Wenn ich etwas wissen will, dann warte ich nicht darauf, dass ich es beigebracht bekomme, sondern versuche es mir selbst anzueignen. Hat in der Berufsschule auch geklappt. Da konnte man, sofern man nicht mit Schluss des Unterrichts abgehauen ist, auch die Lehrer noch ein paar Dinge weitergehend fragen. Also nicht nur erwarten, dass man alles in kompakte und schmackhafte Stücke serviert bekommt, sondern auch selbst sich sein Essen zurecht schneiden und zu Munde führen. (mal bildlich gesprochen)
Darin ist auch der Ausbildungsrahmenplan enthalten, der von den Ausbildenden (Schule/Betrieb) in einem Ausbildungsplan umzusetzen ist. Im gleichen Dokument ist auch festgelegt: "Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 5 für das erste Ausbildungsjahr und für das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist."
Wenn in den Berufsschulen Inhalte, die bis inklusive 3. Ausbildungshalbjahr geplant sind, erst später vermittelt werden, so ist das weder den IHK noch PAL Stuttgart anzulasten.
Daneben darf nicht vergessen werden, dass das Berufsbild ja nun schon etliche Jahre läuft und die Ausbildenden sich auch nicht mit "Fehlinterpretationen" des Rahmenplanes ausreden können; es liegen genügend frei erwerbbare verbrauchte Prüfungen vor, an denen man sich orientieren kann. Ebenso können sich die Ausbildenden an ihre zuständige Kammer wenden, wenn es Unklarheiten bzgl. der Inhalte und Zeitrahmen gibt. Wenn es zwischen den öffentlich zugänglichen Rahmenplänen und der Umsetzung bei euch in Betrieb und Schule Diskrepanzen gibt, dann müsst ihr schon mal bei euch in der Schule oder im Betrieb nachfragen, was da schief läuft und warum. IHK und PAL haben ihren Job gemacht. Und übrigens können die Betriebe und Schulen auch gerne in den Prüfungsausschüssen aktiv mitwirken - dann ist man automatisch auf dem aktuellen Stand und kann seinen Azubis die notwendigen Inhalte noch punktgenauer zum richtigen Zeitpunkt vermitteln; macht aber Arbeit und kostet Zeit.
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