Gab es eigentlich eine Einigung der Meinungen darüber, was bei der Kontrollphase Aufgabe 2 gefragt ist? Habe mir die Beiträge (vor vielen vielen Seiten hier im Thread) durchgelesen, bin aber letztendlich nicht wirklich schlau daraus geworden.
Prinzipiell ist einfach nur gefragt, was für sicherheitstechnische Prüfungen bei einer Komponente der Schutzklasse I durchgeführt werden müssen (also BGV A3 für SK I), oder?
Aber das mit dem 12V-Netzteil, sprich den Sinn hinter SK I verstehe ich noch nicht ganz...
Ok, dann nochmal: es geht um den Einbau in ein Gehäuse der SK1. Jetzt schau mal in die Bereitstellungsunterlagen Seite 9 unten: Komponente 4: Da steht nichts davon, dass es sich um ein Netztei der SK2 handelt. Ihr habt eines geliefert bekommen. Aber es ist so nicht ausdrücklich gefordert.
Also ich habe das Layout jetzt auch fertig und hab es nicht unter 6 Brücken geschafft. Wisst ihr eigentlich ob man dieses Layout mit in die Prüfung nehmen darf (als Vorbereitung oder so)?
Da der Schutzleiter nicht angeschlossen ist und die Nennspannung 220 V beträgt, kann es sich nur um Schutzklasse 2 handeln.
Ich habe 4 Brücken gebraucht, wobei ich immer noch nicht weiß ob deren Benutzung wirklich Punktabzug gibt. Ich finde nirgends eine Norm die besagt, dass Brücken böse sind...
Und nein, Gast hat auf einer der vorherigen Seiten mal die Prüfungsordnung gepostet - Wenn du dir was mitnimmst, ist das ein Spickzettel und manche Prüfer benoten sowas Abschnittsweise oder auch die komplette Prüfung mit 0 Pt.
"Der Prüfling wird zur Prüfung an Netzspannung angeschlossen." - (Anleitung Schutzmaßnahmen-Prüfgerät) ohoh...
R1 liegt parallel zu dem Drucksensor und diese beiden Widerstände liegen in Reihe zu R2. Diese Widerstände dienen also als Spannungsteiler.
So wie ich das sehe, macht es keinen großen Unterschied wenn dieser Widerstand fehlen würde. Es würde immer noch funktioniern oder etwa nicht?
Gruß Evi
Ein Elektriker repariert eine Leitung im Krankenhaus. Der Chefarzt geht vorbei: "Na, Meister, wieder mal Pfusch gemacht?" ? "Ja", brummt der Elektriker, "aber ich repariere meinen Pfusch wenigstens, Sie decken ihn mit Erde zu."
Zitat von Tomhet Ich habe 4 Brücken gebraucht, wobei ich immer noch nicht weiß ob deren Benutzung wirklich Punktabzug gibt. Ich finde nirgends eine Norm die besagt, dass Brücken böse sind...
Solch eine Norm gibt es auch nicht. Brücken sind letztlich auch nur ein Bauelement und dienen uns als zweite Verdrahtungsebene. Wir arbeiten also mehr oder weniger mit einem 2 Layer PCB. Allerdings sollte der Ebenenwechsel nicht aus Bequemlichkeit erfolgen, sondern um ein effektives Layout mit kurzen Leitungswegen zu erzeugen. Insofern kann vernünfigerweise immer nur das Gesamtlayout bewertet werden und nicht die Anzahl der Brücken für sich. Wenn man jedoch mehr Brücken als Verbindungen auf der Leiterseite hat, sollte man sich den einen oder anderen Punktabzug schon gefallen lassen ...
[align=center]"Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger." Kurt Tucholsky[/align]
darf man auf den Prüfungsschaltplänen (gelb) Notizen oder Kommentare schreiben ?
Die Frage ist nicht ob, sondern was. Wenn man sich Infos aus der Schaltungs- und Funktionsbeschreibung einträgt, hat sicher niemand was zu beanstanden. Wenn du dir auf Verdacht schon die Schaltung fürs Lochraster notierst, wirds blöd.
[align=center]"Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger." Kurt Tucholsky[/align]