nachdem ich mich seit Februar Elektroniker für Geräte nennen darf bin ich schon seit längerem am überlegen welche Qualifikation als nächstes kommen soll.
Nach längerem überlegen würde für mich der technische Fachwirt am meisten Sinn machen, deshalb die Frage:
Hat das von euch jemand vor, ist gerade dabei oder besser noch hat schon einer diese Weiterbildung abgeschlossen?
Hallo, begrüße alle EGSler. Ich habe nun die Möglicheit eine Reha- Umschulung zum EGSler zu machen. Bin in diesem Gebiet also noch sehr unerfahren. Bin in einem Vorbereitungskurs und wir müssen einen Powerpoint Aufsatz halten. Meine Frage ist, was für Beschäftigungsalternativen es so gibt. Haben jetzt.
-Information und Kommunikationstechnik -Mechatronik und Automatiesierungstechnik -Flugzeugbau -Schiffswerften hat jemand noch weitere Ideen? Bedanke mich im Vorraus.
Moin an alle hier ,freut mich euch kennen zu lernen, ich habe mal ein paar allgemeine Fragen zu der Abschlussprüfung Teil 2.
Ich habe mich bisher soweit informiert ,dass ich die Möglichkeit habe die Prüfung entweder als BA oder als Standard PAL Prüfung der IHK durchzuführen. Meine Frage bezieht sich nun auf dem Theoretischen Teil der Prüfung...
Bezieht sich der Theoretische Teil auf mein bis dahin erstelltes Projekt oder bekomme ich wie in der Abschlussprüfung Teil 1 ein Prüfungsbogen von der IHK gestellt ?
Moin freut mich auch dich kennen zu lernen! Bei der Theoretischen Prüfung bekommst du bei der Abschlussprüfung Teil 2 sogar 3 Bögen (Wirtschaft- und Sozialkunde, Funktions- und Systemanalyse, Systementwurf) Und das auch wenn du dich für den Betrieblichen Auftrag entscheidest. Die Theorie ist immer gleich, außer in BaWü! BaWü schreibt eine Prüfung vom Kultusministerium.
[align=center]Man hat mich und Batman noch nie in einem raum gesehen... Mit Chubaka auch nicht... Mysteriös![/align]
Danke für deine erste Hilfe. Somit sind die Bögen am Stück, an einem Prüfungstag zu erledigen bzw. lösen, richtig?
Mir sagt die BA persönlich mehr zu aber ich bin mir nicht sicher ob mein Betrieb diese Aufgabe stemmt. Oder die Möglichkeiten besitzt. Ich bin quasi der erste Azubi hier und muss mir alles Stück für Stück zusammen Puzzeln. Die Abschlussprüfung Teil 1 z.B. habe nicht wirklich gut gemeistert. Was mich persönlich sehr Ärgert, weil ich mir sicher bin das mehr drinnen gewesen wäre. Aber egal es ist wie es ist... Konzentration auf Teil 2.
Immer gerne! Ja die werden nacheinander bearbeitet
Rede doch mit deinem Ausbilder oder Chef darüber ob und wie ihr die BA machen könntet. Der hat bestimmt ein rat
Abschlussprüfung Teil 1 lief bei mir sehr schlecht!! Lag aber auch daran das sie verhältnismäßig schwer war! Dafür war die Abschlussprüfung Teil 2 fast schon zu einfach
Wenn du die Möglichkeit hast ein BA zu machen und du selbst schon sagst das es dir liegt würde ich es dir empfehlen!! Die PAL Prüfung kann sehr stark schwanken von dem Schwierigkeitsgrad. Bei der BA weißt du genau was auf dich zukommt, da du sozusagen deine Eigene Prüfung erstellst. Du hast andauern Leute um dich herum (außer du bist auf Montage) die dir bei Problemen helfen können.
Ich kann mich nur wiederholen Spreche mit deinem Ausbilder oder Chef darüber wie ihr ein BA realisieren könntet!
[align=center]Man hat mich und Batman noch nie in einem raum gesehen... Mit Chubaka auch nicht... Mysteriös![/align]
Ich Arbeite in der Optikbranche und habe natürlich ein breites Spektrum an Möglichkeiten. Wir stellen aber keine Platinen o.ä. her. Der Vertrieb und die Reparatur steht hier im Vordergrund.
Ich danke dir. Werde bestimmt noch öfter mal rein schauen. Finde eure Foren sehr Hilfreich. Wäre ich doch nur früher auch diese Seite gestoßen.
Auch das verfahren einer Reparatur ist in einen BA einzubringen, da es deine Aufgabe im Betrieb ist die Geräte zu reparieren/ warten. Somit steht diesem nichts im Wege. Wenn du jetzt in der Reparatur eingesetzt bist und dein Betrieblicher Auftrag würde sich auf das zusammen stellen eines 3D LED 5x5x5 Würfels beziehen, das sähe wiederum anders aus.
Wie gesagt, ein BA bezieht sich auf deine Aufgaben im Betrieb.
Es wird sozusagen geprüft, salopp gesagt, ob du nach deiner Ausbildung, sofort in deinen Betrieb einsteigen kannst voll zu arbeiten. Dazu gehört von Reparaturannahme bis zu Rückversand eben alles dazu. Du musst also die Struktur des Prozesses kennen.
und zwar hätte ich eine Frage bezüglich der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung. Meine Noten in der Berufsschule sowie meine Leistungen im Betrieb werden als "gut" oder besser bewertet und ich mache mir schon länger Gedanken darüber den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung bei der IHK einzureichen. Nun ist es so, dass ich mir nicht sicher bin ob ich die Abschlussprüfung Teil 1 erstmal absolvieren muss um den Antrag einreichen zu dürfen. Denn diese findet erst im April statt. Sollte ich besser abwarten und erst nach der AP1 den Antrag ausfüllen?
Also ich an deiner Stelle würde erst einmal die AP1 hinter dich bringen und auf die Ergebnisse warten. Diese gehen zu 40% in deine Schlussnote ein... Wenn du hier, auch wider Erwarten, einen Bock schießt, dann hast du in der AP2 zu kämpfen.
Zudem kannst du aktuell auch noch keinen Antrag auf Verkürzung meines Wissens nach einreichen. Denn die AP1 hat hiermit nichts zu tun, nur die Noten deines Zeugnisses, sowie die Bewertung durch deinen Ausbilder.
Denn hier zählt der Notendurchschnitt deines Zeugnisses aus dem Halbjahr vor der AP2. Niemand kann garantieren, dass du den Schnitt bis dato auch hälst
und zwar hätte ich eine Frage bezüglich der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung. Meine Noten in der Berufsschule sowie meine Leistungen im Betrieb werden als "gut" oder besser bewertet und ich mache mir schon länger Gedanken darüber den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung bei der IHK einzureichen. Nun ist es so, dass ich mir nicht sicher bin ob ich die Abschlussprüfung Teil 1 erstmal absolvieren muss um den Antrag einreichen zu dürfen. Denn diese findet erst im April statt. Sollte ich besser abwarten und erst nach der AP1 den Antrag ausfüllen?
Ist grundlegend schon im BBiG geregelt: § 44 Zulassung zur Abschlussprüfung bei zeitlich auseinander fallenden Teilen (1) Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist über die Zulassung jeweils gesondert zu entscheiden. (2) Zum ersten Teil der Abschlussprüfung ist zuzulassen, wer die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene, erforderliche Ausbildungszeit zurückgelegt hat und die Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 Nr. 2 und 3 erfüllt. (3) Zum zweiten Teil der Abschlussprüfung ist zuzulassen, wer über die Voraussetzungen in § 43 Abs. 1 hinaus am ersten Teil der Abschlussprüfung teilgenommen hat. Dies gilt nicht, wenn Auszubildende aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, am ersten Teil der Abschlussprüfung nicht teilgenommen haben. In diesem Fall ist der erste Teil der Abschlussprüfung zusammen mit dem zweiten Teil abzulegen. § 45 Zulassung in besonderen Fällen (1) Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.
Da du zum Teil 2 erst zugelassen werden kannst, wenn Teil 1 absolviert wurde (abgesehen von den genannten Ausnahmen), macht ein Antrag jetzt noch keinen Sinn. Desweiteren muss auch sichergestellt sein, dass du zum Zeitpunkt der Prüfung die erforderlichen Inhalte etc. vermittelt bekommen hast (Ausbildungsnachweis).
[align=center]"Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger." Kurt Tucholsky[/align]
mach ma jetzt net hier einen auf mister oberschlau im ersten lehrjahr kein einser schnitt wäre schon mies deswegen immer halblang meine alte wurstschnur duuu lümmel