Zitat von Sigl96 Was jetzt? Manche sagen ja und manche nein?! Und nein, ich hab meine erst Morgen
Wenn es die Prüfer tolerieren hast du Glück; in der Bereitstellung steht NICHTS von einem übersetzten Datenblatt! Dafür darf ja eine Übersetzungshilfe (Wörterbuch) verwendet werden. Ungünstigster Fall: Prüfungsausschuss plädiert auf Betrugsversuch und handelt gemäß Prüfungsordnung.
Zitat von Azubi Wie habt ihr euch so für die schriftliche Prüfung vorbereitet?
4 Wochen vor der Prüfung keinen Sex, keinen Alkohol, kein Smartphone/Handy und nur vegane Ernährung. Mir ist kein Prüfling bekannt, der sich an diese Regeln gehalten hat und mit weniger als 98% abgeschlossen hat.
Nachtrag: Mir ist aber auch kein Azubi bekannt, der all diese Regeln je eingehalten hat. Es wäre also einen Versuch wert.
[align=center]"Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger." Kurt Tucholsky[/align]
Noch ein kleiner Nachtrag, wegen der Datenblätter. Ich hatte heute Nachmittag noch mal Rücksprache mit einem Prüfer (Kammerbezirk Dresden), der morgen bei uns prüft, genommen. 1. Bisher hatte er das Problem in über 10 Jahren Prüfertätigkeit noch nicht. 2. Im Falle, dass ein übersetztes Datenblatt erst während der Prüfung entdeckt wird: Mindestens Aberkennung der Punkte für die betroffenen Fragen und Vermerk im Prüfungsprotokoll.
Es gibt aber noch einen anderen Aspekt: Sollte sich ein Prüfling, weil er eine bessere Note knapp verfehlt hat, benachteiligt sehen, weil bei ihm (Vor)Übersetzungen nicht zugelassen waren, und deswegen bei der Kammer Beschwerde einlegen, dann wären evtl. nicht nur ein paar "tolerante" Prüfer in Erklärungsnot (was euch und mich nicht berühren würde), sondern könnte es auch weitere Konsequenzen zur Folge haben. Wer also diesbezüglich einen Vorteil hatte, sollte schlicht mal die Fress* halten.
[align=center]"Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger." Kurt Tucholsky[/align]
Zitat von Gast Noch ein kleiner Nachtrag, wegen der Datenblätter. Ich hatte heute Nachmittag noch mal Rücksprache mit einem Prüfer (Kammerbezirk Dresden), der morgen bei uns prüft, genommen. 1. Bisher hatte er das Problem in über 10 Jahren Prüfertätigkeit noch nicht. 2. Im Falle, dass ein übersetztes Datenblatt erst während der Prüfung entdeckt wird: Mindestens Aberkennung der Punkte für die betroffenen Fragen und Vermerk im Prüfungsprotokoll.
Es gibt aber noch einen anderen Aspekt: Sollte sich ein Prüfling, weil er eine bessere Note knapp verfehlt hat, benachteiligt sehen, weil bei ihm (Vor)Übersetzungen nicht zugelassen waren, und deswegen bei der Kammer Beschwerde einlegen, dann wären evtl. nicht nur ein paar "tolerante" Prüfer in Erklärungsnot (was euch und mich nicht berühren würde), sondern könnte es auch weitere Konsequenzen zur Folge haben. Wer also diesbezüglich einen Vorteil hatte, sollte schlicht mal die Fress* halten.
das bedeutet jetzt? ich hab die komplette 1. seite der datenblätter übersetzt im Prüfungsordner abgeheftet und mein Ausbilder hat nichts dagegen gesagt. ist das auch wieder so eine glückssache, welchen prüfer man erwischt?